Seit heute Morgen ist es fast in aller Munde… Wurde die uminöse „5%-Regel“ endlich abgeschafft ?!
Was ist überhaupt diese „5%-Regel“?!
Früher wurde Tabak (Rohtabak, Zigarettentabak usw.) fälschlicherweise mit Wasser oder sonstigen Flüssigkeiten befeuchtet um das Gewicht und somit den Verkaufspreis zu erhöhen.
1977 wurde dann eine Tabakverordnung eingeführt, die besagt, dass Tabak nicht mehr als 5% Feuchtigkeit haben darf, um das Strecken mit Flüssigkeiten zu unterbinden.
Als die Wasserpfeife Ende der 90er dann nach Deutschland kam, wurde anfangs noch ausländischer, feuchter Tabak in Deutschland vertrieben. Nach 1-2 Jahren wurde dann letztendlich der Wasserpfeifentabak mit normalem Pfeifentabak gleichgestellt. Es galt also bis heute die Tabakverordnung von 1977, die auch Wasserpfeifentabak auf 5 % Feuchtigkeit einschränkt.
Tabak Feuchtigkeitsgrenze nun Vergangenheit?
Doch nun ist durchgesickert, dass die „5% Regelung“ ab 1. Mai 2016 Schnee von gestern sein könnte, da die Deutsche Regelung in die Europäische Richtlinie 2014/40/EU überführt wird!
Dieser Regelung haben wir es übrigens auch zu verdanken, das ab Mai große Bilder (65%!!!) von geschädigten Lungen und Zähnen etc. Eure Tabakdosen zieren!
Ob es sich um ein Gerücht handelt können wir nicht sagen, jedoch wurde die Umsetzung dieser Richtlinie bereits von mehreren Namenhaften Produzenten bestätigt.
Wir bleiben also erstmal gespannt und warten ab, bevor die erste Pulle Sekt geköpft wird!
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